Voraussetzung ist, dass die Steuerschuld nach dem 31. 12. 2016 entstanden ist. Die Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Vorgaben für die jeweilige Grundstücks- oder Gebäudekategorie mit den Eigenschaften des zu bewertenden Grundstücks übereinstimmen. Der Grundstückswert beträgt 71,25 % des ermittelten Werts. Für Häuser und Wohnungen liegen Ergebnisse auf Bezirksebene, unterteilt in neun Größenkategorien, vor.
Bei Grundstücken werden neben Bezirksdurchschnittspreisen auch Gemeindedurchschnittspreise veröffentlicht, wenn in den Gemeinden ausreichend Grundstückstransaktionen vorliegen. Werden für Regionen oder Kategorien keine Durchschnittswerte angegeben, zum Beispiel aufgrund einer zu geringen Anzahl an Transaktionen, muss eine andere Möglichkeit zur Immobilienwertbestimmung herangezogen werden.
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