Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch für vor dem 1.1.2021 liegende
Bilanzstichtage auf 12 Monate erstreckt.
Die Fristen zur Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch wurden durch das gesellschaftsrechtliche COVID 19-Gesetz auf 12 Monate erstreckt. Nach dem geltenden gesellschaftlichen COVID 19-Gesetz gilt für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021 eine verlängerte Frist von 12 Monaten. Jahresabschüsse mit Regelbilanzstichtag 31.12.2020 können daher bis spätestens 31.12.2021 beim Firmenbuch einreicht werden.
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