Zur Verwaltungsvereinfachung und als vorbereitende Maßnahme zur „Modernisierung der
Finanzverwaltung“ wird am 4. Juli 2020 die unveränderliche Steuernummer eingesetzt.
Die bisherige „Abgabenkontonummer“, aus der bislang die Bearbeitungszuständigkeit abgeleitet werden konnte, wird durch die unveränderliche „Steuernummer“ abgelöst. Die neue unveränderliche Steuernummer ist zukünftig der Ordnungsbegriff im Bereich der Finanzverwaltung und besteht aus 9 Ziffern. Sie wird per Zufallsgenerator erstellt und wie bisher bei Beantragung zugeordnet. Bestehende Nummern bleiben unverändert.
Hat sich beispielsweise die bisherige Abgabenkontonummer bislang mit dem örtlichen Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes geändert, so ist in Zukunft keine „Abtretung“ des Steuerfalls und somit auch keine Änderung der Steuernummer notwendig. Die Steuernummer bleibt immer unverändert, unabhängig davon, in welchem Finanzamt die Bearbeitung erfolgt.
oder
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