Döbling ist der 19. von 23 Wiener Bezirken, der sich für eine flächendeckende Kurzparkzone entschieden hat. Die Kurzparkzone wird eine Reihe von Vorteilen bringen, insbesondere wird es wieder mehr freie Parkplätze rund um unsere Kanzlei geben.
Wann gilt die Kurzparkzone?
Die Kurzparkzone wird in Döbling ab 1. Juli 2019 wie in den anderen Bezirken außerhalb des Gürtels von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 19 Uhr gelten.
Das Parken ist mit Parkschein oder Handy-Parken maximal 3 Stunden möglich.
In ausgewiesenen Geschäftsstraßen, wie der Döblinger Hauptstraße, der Billrothstraße oder am Sonnbergplatz ist Parken von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (jeweils werktags) nur maximal 1,5 Stunden zulässig.
Wo gilt die Kurzparkzone?
Die Kurzparkzone gilt für den gesamten 19. Bezirk. Ausgenommen sind die Grüngebiete und landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie die Parkplätze Kahlenberg, Leopoldsberg und Cobenzl sowie der Parkplatz des Krapfenwaldbades.
oder
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