Kurzarbeit I: Endabrechnung Kurzarbeit März-Juni

Fehlende Details zur Abrechnung und nachträgliche Änderungen machten eine richtlinienkonforme
Abrechnung der Kurzarbeit bis dato nicht möglich.

Nachdem nun in Abstimmung zwischen Personalverrechnungs- und Arbeitsrechtsexperten sowie diversen Behörden (Ministerium, WKO, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder) ein Personalverrechnungsleitfaden entwickelt und die bestehenden Lohnprogramme an die Gegebenheiten angepasst wurden, ist erst jetzt (rückwirkend) eine korrekte Abrechnung für die vergangenen Monate der Kurzarbeit möglich.

Gerne erledigen wir für Sie die damit verbundenen Arbeiten. Bitte beachten Sie, dass diese Arbeiten als Sonderleistungen in gewohnter Form nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet werden.

Da von Seiten der Arbeitnehmer gelegentlich Aufklärungs- und Informationsbedarf zur Gehalts- / Lohnabrechnung besteht, stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage ein Musterschreiben zur Verfügung, das Sie gerne bei Bedarf an Ihre Mitarbeiter aushändigen können.

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