In vielen Unternehmen sind Geburtstagsgeschenke an Mitarbeiter gängige Praxis. Diesbezüglich ist jedoch zu beachten, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Im Rahmen von Betriebsveranstaltungen empfangene Sachgeschenke (Sachzuwendungen) sind bis zur Höhe von jährlich € 186 pro Person steuer- und beitragsfrei. Bei den Sachzuwendungen darf es sich jedoch nur um solche Geschenke handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können.
Bargeldzuwendungen gelten immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.
Fraglich ist, inwieweit auch Geburtstagsgeschenke in Form von Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Eine diesbezügliche Anfrage an die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse beantwortete diese sinngemäß:
Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern können auch anlässlich von Geburtstagen abgehalten werden. Bei solchen Feiern können Sachzuwendungen abgabenfrei gewährt werden, wenn alle während eines Jahres im Rahmen von Betriebsveranstaltungen übergebenen Sachzuwendungen insgesamt den Wert von € 186 nicht übersteigen. Für den übersteigenden Teil besteht Lohnsteuer- und SV-Beitragspflicht. Werden hingegen nur einzelne ausgewählte Mitarbeiter zu „besonderen“ (z. B. runden) Geburtstagen beschenkt, liegt eine steuer- und beitragspflichtige individuelle Zuwendung vor, auch dann, wenn die Schenkung während einer Betriebsfeier erfolgt.
Wenn auch Sie Geschenke an Ihre Mitarbeiter planen, unterstützen wir Sie gerne bei der aus steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht optimalen Ausgestaltung der Schenkung.
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