Im Rahmen des Fördercalls „Gastgeber 2018“ unterstützt das Land NÖ Investitionskosten ab 5.000 bis 30.000 durch einen Zuschuss.
Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
Im Zentrum der Förderung stehen die Sicherung der Grundversorgung, der Kommunikation und Erhöhung der Lebensqualität sowie die Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes der Unternehmen.
I. Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Mitglied der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer NÖ sind.
II. Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 20 % (max. € 6.000) der förderbaren Kosten.
Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur maximal zulässigen Förderintensität möglich. Ausgenommen davon sind Förderungen des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds.
III. Förderbare Kosten
Förderbar sind ausschließlich dem geförderten Projekt zurechenbare Investitionen zur Erneuerung der Einrichtung, der Ausstattung und zur optischen Verbesserung des Umfeldes der Betriebe.
Die Investition muss bis spätestens 31.12.2018 durchgeführt werden und mindestens drei Jahre nach Abschluss der Investition aufrechterhalten bleiben.
IV. Nicht förderbare Kosten
– Rechnungsbeträge unter € 200,- (exkl. MWSt)
– Rechnungen, die nicht auf den Fördernehmer lauten
– Zahlungen, die nicht vom Fördernehmer geleistet wurden
– Skonti und Rabatte
– Umsatzsteuer, sofern der Fördernehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist
– offene (nicht bezahlte) Haftungsrücklässe
– (Teil-)Beträge aus Zahlungen, für die nachträglich Gutschriften gewährt bzw. rückverrechnet wurden
gebrauchte Immobilien
– gebrauchte Wirtschaftsgüter
– Reparaturkosten
– Eigenleistungen (Personalkosten)
– Kosten für den Erwerb von beweglichen Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen
– Kosten für den Erwerb von Grundstücken
– Gebühren und Abgaben (wie zB Anschlussgebühren, öffentliche Abgaben, Gebühren, Strombezugsrechte)
– Vertragserrichtungskosten (Rechtsanwalt, Notar)
– Finanzierungskosten
V. Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben zu stellen.
Die Antragstellung kann entweder direkt mittels Online-Antrag oder durch Übermittlung des Antragsformulars ab 1.1.2018 bis spätestens 30.4.2018 bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel erfolgen.
VI. Benötigte Unterlagen
– Antragsformular
– Gesamtkostenaufstellung
Nach Durchführung der Investition:
– Vorlage von Originalrechnungen samt Zahlungsbestätigungen oder vom Steuerberater bestätigte Rechnungsaufstellung
VII. Rechtsgrundlagen
– NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz
– Allgemeine Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
– Spezielle Richtlinie des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds Fördercall „Gastgeber 2018“
– Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen
VIII. Ansprechpartner
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds beim Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St., Pölten I: www.noe.gv.at; T: +43/2742/9005-DW
Elisabeth Karl
elisabeth.karl@noel.gv.at DW 11425
Bezirke Bruck/L., Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach
Gerhard Kellner
gerhard.kellner@noel.gv.at DW 16130
Bezirke Amstetten, Melk, St. Pölten, Scheibbs
Gabriele Riegler
gabriele.riegler@noel.gv.at DW 11426
Bezirke Baden, Mödling, Lilienfeld, Neunkirchen, Wr. Neustadt
Christian Steinkogler
christian.steinkogler@noel.gv.at DW 16140
Bezirke Gmünd, Horn, Krems, Tulln, Waidhofen/Th., Zwettl
oder
+43 1 368 02 48