Im Rahmen des Fördercalls „Gastgeber 2019“ werden Investitionskosten ab EUR 5.000 bis EUR 30.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.
Im Zentrum der Förderung steht die Sicherung der Grundversorgung, der Kommunikation und Erhöhung der Lebensqualität sowie die Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes der Unternehmen.
I. Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Mitglied der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie in der Wirtschaftskammer NÖ sind.
II. Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 20 % (max. € 6.000) der förderbaren Kosten.
Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur maximal zulässigen Förderintensität möglich. Ausgenommen davon sind Förderungen des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds.
III. Förderbare Kosten
Förderbar sind ausschließlich dem geförderten Projekt zurechenbare Investitionen zur Erneuerung der Einrichtung, der Ausstattung und zur optischen Verbesserung des Umfeldes der Betriebe.
Die Investition muss bis spätestens 31.12.2019 durchgeführt (=spätestes Rechnungsdatum) werden und mindestens drei Jahre nach Abschluss der Investition aufrechterhalten bleiben.
IV. Nicht förderbare Kosten
V. Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten (=Bestellung, Lieferung und Leistung) für das Vorhaben zu stellen.
Die Antragseinreichung ist ab 1.3.2019 bis 31.5.2019 nur über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel möglich.
VI. Benötigte Unterlagen
Nach Durchführung der Investition:
Alle Unterlagen müssen im Wirtschaftsförderungs-Portal hochgeladen werden.
oder
+43 1 368 02 48