Erleichterungen bei der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsträger bieten ab sofort Erleichterungen durch Stundung von Beiträgen bzw. Herabsetzung von Vorauszahlungen an. Weiters soll es gänzliche bzw. teilweise Nachsicht bei Zinsen geben.

Ratenzahlung und Stundungen der Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen SVS (vormals SVA)

Alle SVS-Versicherten, die durch den Corona-Virus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

• Stundung der Beiträge
• Ratenzahlung der Beiträge
• Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
• Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.

Zahlungserleichterungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Gebietskrankenkasse)

Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen aufgrund von Auswirkungen durch den Corona-Virus besteht bei der ÖGK die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen (Raten, Stundungen).

Ebenfalls möglich ist das Aussetzen von Exekutions- oder Insolvenzanträgen, sowie eine Nachsicht bei Säumniszuschlägen, wenn die Beitragsschuld bzw. Säumnis in Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus auf die Liquidität des Dienstgebers stehen.

Voraussetzung für alle diese Erleichterungen sind entsprechende Anträge an die ÖGK.

Wir unterstützen Sie gerne bei Stundungs-, Raten- und Sozialversicherungsherabsetzungsanträgen!

office@prosenz.at

oder

+43 1 368 02 48