Viele Angebote für eine „Pensionszusage“ weisen rechnerisch massive Steuerersparnisse aus. Doch
gibt es diese „Ersparnisse“, die letztlich den Verkauf einer Lebensversicherung mit sich bringen sollen,
in der allseits propagierten Form im Endeffekt überhaupt?
Pensionszusagen können als Vorsorgeinstrument über die GmbH ein wichtiger Bestandteil der Gesamtvergütung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer sein und sollten grundsätzlich auch zur „Grundausstattung“ eines Gesellschafter-Geschäftsführers gehören. Äußerst vorsichtig sollte man jedoch bei so manchen berechneten „Steuervorteilen“ seitens der Anbieterseite von Rückdeckungsversicherungen sein. Diese sind oftmals eindimensional und weisen eine „Steuerersparnis“ aus, die so nicht gegeben ist. Sinnvoll erscheint eine gesamtheitliche kombinierte Betrachtung der Ebene I (GmbH-Ebene) und Ebene II (Gesellschafter-Geschäftsführer-Ebene). Betrachtet man es gesamtheitlich, so wird die Pensionszusage nicht in allen, aber sehr vielen Fällen für den Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer optimierten Vorsorge im Vergleich zu einer Vorsorge im Privatbereich führen.
Tipp: Wir helfen Ihnen sehr gerne oder stehen für Fragen zur Verfügung!
oder
+43 1 368 02 48