Bitte kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt Österreich

Seit 01.01.2021 wurden Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt. In
Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Kontennummern.

Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt werden. Bis dato hat die BAWAG
P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben.

Ab 30.September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.

Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN, der aus nachstehender Tabelle ersichtlich ist.

Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen.

bisheriges Finanzamt (FA) bis 31.12.2020

seit 01.01.2021 zusammengefasst zur Dienststelle (DST) 

neue Kontonummer seit 01.01.2021

 

FA Klagenfurt, FA St. Veit Wolfsberg
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg
AT920100000005564572

FA Kitzbühel Lienz, FA Kufstein Schwarz
DST Tirol Ost
AT620100000005544839

FA Bregenz FA Feldkirch
DST Vorarlberg
AT630100000005574988

FA Neunkirchen Wr. Neustadt, FA St. Pölten Lilienfeld
DST Niederösterreich Mitte
AT080100000005504295

FA Gänserndorf Mistelbach, FA Hollabrunn Korneuburg Tulln
DST Weinviertel
AT280100000005504226

FA Bruck Leoben Mürzzuschlag, FA Graz Umgebung
DST Steiermark Mitte
AT380100000005534698

FA Wien 4/5/10, FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg
AT310100000005504075

 

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