Seit 2015 sind Dienstnehmer verpflichtend VOR Dienstantritt bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.
Aufgrund einiger Versäumnisse in letzter Zeit erinnern wir daran, dass Dienstnehmer verpflichtend VOR Dienstantritt bei der Gebietskrankenkasse anzumelden sind. Bei fristwidriger (= verspäteter) Anmeldung werden von der Gebietskrankenkasse Verwaltungsstrafen verhängt.
Wir ersuchen daher, uns jeweils die Daten für die Anmeldung (1 Tag) VOR dem Dienstantritt zu übermitteln.
oder
+43 1 368 02 48